Ö-Norm
Eine Anfrage bei der ÖAMTC bezüglich Schneeketten ergab folgendes
Resultat.
Besten Dank für diese ausführlichen und umfangreichen Informationen.
Meine Fragen:
Nach meinen Informationen dürfen in Österreich seit dem Herbst
1997 nur noch speziell gekennzeichnete Ketten verkauft und gefahren
werden. Woran ist zu erkennen, das die Ketten der Ö-Norm entsprechen
(wenn man keine Original-Verpackung oder kein Prospekt hat)?
Mit welchen Strafen und Maßnahmen (z.B. Auto stehen lassen) muss
man rechnen, wenn die Ketten nicht der Ö-Norm entsprechen und man von
der Polizei angehalten wird?
Was ist mit älteren Ketten, die vor 1997 hergestellt worden sind?
Muss ein Nachweis über das Kaufdatum mitgeführt werden?
Werden Spurkreuzketten generell als Ö-Norm entsprechend
akzeptiert? Ich habe eine solche Aussage irgendwo gelesen.
Antwort:
In Österreich dürfen nur Schneeketten verwendet werden, die der ÖNORM
V 5117 (Fahrzeuge der Klassen M1, N1, O1, O2) bzw. der ÖNORM V5119
(Fahrzeuge der Klassen N2,N3;M2;M3, O3; O4) bzw. einem gleichwertigen
Produkt aus anderen EU-Mitgliedstaaten entsprechen (dies gilt auch für
ältere Produkte). (§ 4 Abs. 7 KDV)
Ob die Schneeketten der ÖNORM entsprechen, sollte sich direkt von
der Schneekette selbst ablesen lassen. Auf dieser muss nach der ÖNORM
die genaue Artikelbezeichnung mit Dimensionskennung sowie Hersteller
oder das Firmenschlagwort in dauerhafter Form angegeben sein. Des
weiteren findet sich auch eine ÖNORM Kennung auf den Schneeketten.
Dadurch sollte sich sehr schnell bzw. nach Rückfrage beim Hersteller
eruieren lassen, ob die Schneekette der ÖNORM entspricht.
Befindet sich keine ÖNORM Kennzeichnung auf den Schneeketten, so
gibt es noch eine Liste normkonformer Schneeketten (zusammengestellt vom
Österreichischen Normungsinstitut: Zertifizierungsdatenbank), wo die verwendeten Schneeketten aufscheinen könnten.
Sollten weder eine Kennzeichnung nach ÖNORM vorhanden sein noch die
Schneeketten in der oben angeführten Liste aufscheinen, so entsprechen
die Schneeketten den Erfordernissen nur, wenn sie
* eine vorwiegend metallische Bauweise mit Kettengliedern und
* Kettenelemente, welche die gesamte Lauffläche der Reifen bedecken und
die in jeder Radstellung mit der Fahrbahn in Kontakt sind, aufweisen.
Ist jedoch keine dieser drei Varianten erfüllt, so können die
Ketten lediglich als Anfahrhilfe eingestuft werden. Strafrahmen:
Geldstrafen bis zu EUR 726,--; bei dem Gebotszeichen: "Schneeketten
vorgeschrieben" kann auch die Weiterfahrt untersagt werden.
Spurkreuzketten entsprechen konstruktionsbedingt eindeutig den
gesetzlichen Erfordernissen für Schneeketten. Es gibt zwar außerhalb
von Österreich Anbieter deren Produkte nicht die Hürde der ÖNORM
V5117 schaffen (hauptsächlich auf geringe Materialqualität
zurückzuführen), die Exekutive kann vor Ort aber bestenfalls die
Kettenbauart und die ÖNORM-Konformität prüfen. Ein Lenker, der eine
Spurkreuzkette verwendet, sollte also formell keine Probleme haben,
sofern das Produkt zum Fahrzeug passt und korrekt angelegt wurde.
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